HOPE CAPE TOWN TRUST & ASSOCIATION  

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Sponsoring und Spenden - Spendenrecht

 

Spenden

100% der Spenden (auch von Deutschland aus) gehen direkt in das Projekt. HOPE Cape Town errichtet keine Gebaeude. Dank eines ehrenamtlichen Management Komitee, weniger als 5% des jaherlichen Budgets geht in die Verwaltung des Projektes. HOPE Cape Town freut sich ueber lokale und internationale Spenden in Form von Bargeld, Kreditkarte oder direkter Bank Transfer. Sie koennen uns gerne kontaktieren fuer weitere Informationen.

Sponsoring eines HOPE Gesundheitsarbeiter

HOPE Gesundheitsarbeiter's Gehaelter werden 100% durch Spenden finanziert. Eine solche Spende ist verbunden mit der Verpflichtung des Spenders, sich auf ein Minimum von drei Jahren festzulegen. Dieses Sponsoring deckt die Kosten fuer das Gehalt und Training. Jedes Township hat darueber hinaus noch Extraprogramme wie "Essenspakete", Gemuesegaerten, Selbsthilfegruppen, etc. Alle diese Programme sind angewiesen auf Spenden. Mit dem Spender wird genau vereinbart, wozu sein Geld verwendet wird. Fuer mehr Informationen kontaktieren Sie bitte HOPE Cape Town.

Momentan suchen wir permanente Sponsoren fuer:
Hope GesundheitsarbeiterInnen in mehreren Townships

Materialspenden

HOPE Cape Town akzeptiert Materialspenden. Grundsaetzlich gilt das nur fuer Spenden aus dem Grossraum Kapstadt. Leider ist der suedafrikanische Zoll manchmal zu schwierig, wenn es um Spenden aus dem Ausland geht. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Materialspenden geben moechten.

Fon: +27 (0)21 938 6660 Fax +27 (0)21 938 6662

Public Benefit Organization:             No. 18/11/12/4709

Non-profit Organization:                   No. 031-599-NPO

Konto Informationen
Suedafrika:
HOPE Cape Town
Standard Bank
Cape Town Branch
Branch Code: 02 000 900
Account #: 0706 15 55 1
SWIFT: SBZAZAJJ

Deutschland:
Kath.Auslandssekretariat
Dresdner Bank Bonn
BLZ: 370 800 40
Konto Nr. 211 402 100
Stichwort: HOPE Kapstadt

Alle Spender erhalten eine steuerabzugsfaehige Spendenquittung fuer das Land, in dem die Spende eingezahlt wurde. Bitte lassen Sie uns die notwendigen Details zukommen, sollten Sie eine Spendenquittung benoetigen.
Alle Spenden von Deutschland werden ohne Ueberweisungskosten fuer HOPE Cape Town nach Suedafrika transferiert.

Deutsches Spendenrecht

Rückwirkend zum 1. Januar 2007 wurde das Spendenrecht neu geregelt. Für das Jahr 2007 kann noch zwischen altem und neuem Recht gewählt werden.

Das Wichtigste in Kuerze:

Vereinheitlichung und Erhöhung des Spendenabzugs

  1. Die Unterscheidung zwischen „gemeinnützig“ und „mildtätig“ fällt weg.
  2. Jährlich können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Spende vom Finanzamt anerkannt werden.
  3. Bisher: Es galt max. 5 % für gemeinnützige Zwecke, max. 10 % für mildtätige Zwecke.

Großspenden über mehrere Jahre absetzbar

  1. Größere Spenden über den absetzbaren Höchstbetrag hinaus können auf mehrere Jahre ohne Begrenzung verteilt und steuerlich geltend gemacht werden.
  2. Es gilt aber immer der Höchstbetrag von 20 % der Gesamteinkünfte
  3. Ein Übertragen auf das Vorjahr entfällt.
  4. Bisher: Eine Verteilung auf mehrere Jahre war nur eingeschränkt möglich.

Vereinfachter Nachweis

  1. Für Spenden bis 200 Euro genügt der Einzahlungsbeleg bzw. der Kontoauszug.
  2. Spenden über 200 Euro benötigen weiterhin eine Spendenquittung.
  3. Bisher: Lediglich für Spenden bis 100 Euro genügte ein Beleg.

Zuwendungen an Stiftungen

  1. Für Zuwendungen an Stiftungen können zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug bis zu 1 Million Euro (für Ehepaare jeweils 1 Million Euro)  verteilt auf 10 Jahre geltend gemacht werden.
  2. Es entfällt dafür der pauschale Betrag für Zuwendungen an Stiftungen von 20450 Euro.
  3. Bisher: Es galt ein Betrag von 307 000 Euro für Zuwendungen an Stiftungen.

Steuerabzug bei Spenden von Unternehmen

  1. Unternehmen können nun 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der aufgewandten Löhne spenden und als Sonderausgaben geltend machen.
  2. Bisher: Es galt ein Betrag von 2 ‰ der Summe.

Ohne Gewähr

 


Terms and Conditions

Online Spenden koennen zur Zeit nur in suedafrikanischen Rand gezahlt werden.
Geben Sie als "Reference" bitte das Datum an und vergessen Sie nicht, Ihre Email Adresse beizufuegen, damit wir Ihre Spende bestaetigen koennen.
Spendenabzugsfaehige Quittungen fuer online Spenden gibt es momentan leider nur fuer suedafrikanische Spender.

 

 

 

 

 

 

 

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Dauerauftrag
Kreditkarte
Nachlass
Ueberweisung
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